Hinweise zu bereits veröffentlichten Beschlüssen
Wir erinnern nachfolgend an bereits beschlossene Regelungen bzw. Ankündigungen.
- Der Bundestag des DTTB hat beschlossen, dass die Regelungen zur Vergabe des RES-Vermerks
für die Berechnungen im Dezember 2020 und Juni 2021 ausgesetzt werden. Es wird also in
dieser Saison kein Spieler einen neuen RES-Vermerk bekommen.
Es gibt außerdem einen Beschluss zur Löschung eines bereits vorhandenen RES-Vermerks.
Dieser wird gelöscht, wenn der betreffende Spieler mindestens einen (statt wie geplant: drei)
Einsatz im Sinne von WO H 1.3.2 vorweisen kann.
Die Vorschrift bezüglich der Mindesteinsätze vor Entscheidungsspielen (WO I 4.1) wurde ebenfalls für ein Jahr ausgesetzt. - Die Spielpläne wurden kürzlich automatisiert angepasst. Alle Gruppen, die vormals mit einer Vorrunde einer Rückrunde geplant waren, enthalten nunmehr eine einfache Runde im Sinne von WO
M 2 (Punkt 3). - Die nächste Mannschaftsmeldung beginnt planmäßig am 16.12.2020. Diese Meldungen gelten
dann für alle Mannschaftskämpfe ab Januar 2021. Dies entspricht der Regelung von WO I 4.1
und ist – mit Blick auf Spielstärkeänderungen und Vereinswechsel – auch zwingend erforderlich.
Beschlussfassung des Vorstands für Sport des WTTV
Der Vorstand für Sport des WTTV hat am 4.12.2020 per Umlaufverfahren beschlossen, dass unter
Anwendung der Vorschriften des Abschnitts M der WO nachfolgende Regeln weiterhin in allen
Spiel- und Altersklassen im Zuständigkeitsbereich des WTTV (einschließlich seiner Bezirke und
Kreise) gelten: - Mannschaftskämpfe aller Spielsysteme werden ohne Doppel ausgetragen.
a) Es sind alle vorgesehenen Einzel auszutragen. Das Ergebnis eines Mannschaftskampfes
reicht dann z. B. im 6er-Paarkreuzsystem und im Werner-Scheffler-System von 12:0 bis 6:6,
im Bundessystem von 8:0 bis 4:4 – bei unvollständigem Antreten beider Mannschaften unter
Abzug der nicht zur Austragung kommenden Einzel.
b) Es bleibt in allen Spiel- und Altersklassen bei der bisher vorgenommenen Vergabe von
Tabellenpunkten (zwei bzw. vier).
c) Die Wertung von Mannschaftskämpfen im Rahmen eines K.-o.-Systems (Pokal, Mannschaftsmeisterschaften) erfolgt durch Anwendung der Vorschriften gemäß WO E 2.6. Bitte beachten
Sie hierzu die Terminvorgaben im Punkt 6.
Beschluss des Vorstands für Sport Seite 2 - Für die Terminplanung ab Januar 2021 gilt:
a) Alle Spielpläne im WTTV (auch in den Bezirken und Kreisen) sind bis zum 31.12.2020 vorläufig im Sinne von WO G 5.4.4. Bis dahin darf der Spielleiter einen Mannschaftskampf neu
terminieren (auch ohne Zustimmung einer oder beider beteiligter Mannschaften).
b) Die spielleitenden Stellen dürfen Mannschaftskämpfe auch nach dem im Spielplan eingetragenen letzten Spieltag der Gruppe ansetzen, soweit dies durch Spielabsetzungen (siehe
Punkt 3) zwingend erforderlich ist. WO G 6.1.16 gilt in diesem Fall nicht.
c) Die spielleitenden Stellen dürfen Termine von Entscheidungsspielen ändern. - Die Absetzung eines Mannschaftskampfes (WO G 6.1) durch den zuständigen Spielleiter
darf auch dann erfolgen, wenn die Hallenkapazität durch behördliche Anordnungen eingeschränkt
wird oder die Austragungsstätte unter Hinweis auf das Infektionsgeschehen erst gar nicht zur
Verfügung steht. Der Antrag auf Absetzung ist seitens des Vereins unter Vorlage einer amtlichen
Mitteilung zu stellen. Die Antragsfristen gemäß WO G 6.1.6 werden für diese Fälle außer Kraft
gesetzt. Eine Absetzung kann demnach auch noch am geplanten Veranstaltungstag erfolgen. - Anträgen auf Nachverlegung von Mannschaftskämpfen darf auch noch am Tage der
ursprünglich geplanten Austragung stattgegeben werden – ohne Beachtung der in WO G 6.2.7
genannten Ausschlüsse. Nachverlegungen über den letzten Spieltag der Rückrunde hinaus sind
zulässig, wenn dadurch weder Auf- und Abstieg noch die Teilnahme an Entscheidungsspielen
geändert werden können. Die Entscheidung hierzu obliegt der spielleitenden Stelle. - Alle Spielleiter im WTTV werden gebeten, über alle Vereinsanfragen, die durch personelle
Probleme wie Corona-Erkrankungen und Fälle behördlich angeordneter Quarantäne ausgelöst werden, im Rahmen des billigen Ermessens zu entscheiden. Freiwillige Quarantänen oder
der Teilnahmeverzicht wegen des Ansteckungsrisikos erfordern üblicherweise eine Ersatzgestellung und begründen keine Spielabsetzung. - Für Turniere (Westdeutsche Meisterschaften, Ranglistenspiele, andro WTTV-Cup, offene Turniere), Pokalwettbewerbe und Mannschaftsmeisterschaften gilt ein Austragungsverbot bis
zum 28.2.2021.
Die vorgenannten Regelungen 1 bis 5 gelten bis zum Ende der Spielzeit 2020/21. Sofern besondere
Umstände nicht weitere Maßnahmen erfordern oder gar einen Saisonabbruch erzwingen, ist keine
weitere Beschlussfassung mehr vorgesehen.
Sofern die Hauptrunde abgebrochen werden muss, erfolgt die Tabellenwertung nach Maßgabe von
WO M 3. Die jeweiligen Auf- und Abstiegsregelungen sind vollumfänglich umzusetzen.
Die Beschlussfassung erfolgte im Rahmen der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Vorstands
für Sport (hier besonders: Punkt IV Abs. 3 und 4), wurde dem Präsidium des WTTV zur Kenntnisnahme übermittelt und genügt insoweit auch den Bestimmungen des § 54 der Satzung des WTTV.
gez. Lars Czichun
Westdeutscher Tischtennis-Verband e.V.
Vizepräsident Sport